Die Regierungskommission des Saargebietes hat infolge der bedauerlichen Ausschreitungen, die sich am 18. dieses Monats in Neunkirchen ereigneten, ein weitreichendes Verbot erlassen.[1] Wie die Sächsische Staatszeitung meldet, sind bis auf Weiteres sämtliche öffentlichen Umzüge untersagt worden.[1] Ausgenommen von dieser Maßnahme bleiben lediglich Veranstaltungen in geschlossenen Sälen oder auf umzäunten Plätzen, da ihr polizeilicher Schutz mit den vorhandenen Kräften ohne größere Schwierigkeiten gewährleistet werden kann.[1]

Nach Berichten der Deutschen Allgemeinen Zeitung hat diese Entscheidung in weiten Teilen der Einwohnerschaft erhebliche Beunruhigung ausgelöst.[2] Es wird mit Sorge betrachtet, dass das Verbot den Eindruck erwecken könnte, die regulären Polizeikräfte des Saargebietes seien für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit unzureichend.[2] Dies wiederum könnte von interessierter Seite dahingehend ausgelegt werden, dass die französischen Besatzungstruppen weiterhin zwingend im Abstimmungsgebiet verbleiben müssten.[2]

Die saarländische Presse protestiert unterdessen scharf gegen die Verordnung.[2] Sie fordert, dass das verhängte Generalverbot — schon aus Gründen der Gleichbehandlung — auch auf die Umzüge des französischen Militärs „mit klingendem Spiel" ausgedehnt werden müsse.[2]

Neben der politischen Erregung tritt auch die wirtschaftliche Not der Grenzbevölkerung deutlich zutage.[2] Geistliche aus Pfarreien an den Grenzen zu Lothringen und Luxemburg haben unlängst eine gemeinsame Eingabe an die Reichsregierung gerichtet.[2] In diesem Dokument schildern sie die katastrophale Lage der sogenannten Saargänger, die durch den anhaltenden Sturz der französischen Währung in Bedrängnis geraten sind, und ersuchen die Berliner Stellen um schnelle Hilfe.[2]