Die polnische Verfassungsreform, die nach langen politischen Auseinandersetzungen nun vom Sejm verabschiedet worden ist, ruft in der Presse lebhafte Kommentare hervor.[1] Wie der Pariser Temps ausführt, sind sich die politischen Beobachter darin einig, dass das neue Gesetzgebungswerk die Befugnisse des Staatsoberhauptes erheblich erweitert.[1] Der Kernpunkt der Novelle besteht darin, dem Präsidenten der Republik das Recht zur Auflösung des Parlaments einzuräumen, sofern der Ministerrat hierzu sein Gutachten abgibt.[1]
Dem Senat wird bei diesem Verfahren der Parlamentsauflösung eine Mitwirkung zugedacht. In politischen Kreisen gilt dies als überaus heilsame Neuerung.[1] In der öffentlichen Meinung herrscht jedoch Enttäuschung, da die verabschiedete Reform weniger weitreichend ausgefallen ist, als es weite Teile der Bevölkerung erhofft hatten.[1]
Dem Temps zufolge wird das Vorgehen der Regierung in dieser Frage als Zeichen der Mäßigung gewertet.[1] Während der hitzigen Verfassungsdebatten habe das Kabinett eine betont versöhnliche Haltung eingenommen und stets die Absicht bekundet, sich strikt im Rahmen der Verfassung und des parlamentarischen Systems zu bewegen.[1] Dies macht deutlich, dass die polnischen Regierenden das parlamentarische Regime weiterhin als diejenige Staatsform betrachten, die den Traditionen und der politischen Struktur des Landes am ehesten entspricht.[1]
Trotz der Kompromisse bei der Ausgestaltung der präsidialen Machtbefugnisse gilt das Abstimmungsergebnis in Warschau als historischer Einschnitt. Man ist der Überzeugung, dass mit dieser Parlamentsentscheidung ein entscheidender erster Schritt zur Umgestaltung der Verfassung getan wurde. Der Weg für spätere, weiterführende Staatsreformen erscheint nun klar vorgezeichnet.[1]