Eine aktuelle Erklärung des Strelitzer Staatsministers Hustaedt im dortigen Landtag beleuchtet die juristischen Auswüchse der deutschen Kleinstaaterei.[1] Laut der Deutschen Allgemeinen Zeitung handelt es sich um einen vermögensrechtlichen Konflikt zwischen den beiden mecklenburgischen Freistaaten, der nun den Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich in Leipzig beschäftigt.[2] Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen die ehemaligen Landesklöster Dobbertin, Malchow und Ribnitz.[1] Deren Erträge dienten bis zum Jahre 1918 der Versorgung von Töchtern des landsässigen Adels sowie städtischer Magistratsmitglieder.[2]

Der Freistaat Mecklenburg-Schwerin hatte diese Klöster durch seine Verfassung von 1920 aufgehoben und das gesamte Klostervermögen ohne Zustimmung des Nachbarstaates in seinen eigenen Besitz überführt.[2] Da Mecklenburg-Strelitz ebenfalls historische Ansprüche auf die Liegenschaften erhebt, reichte die Regierung in Neustrelitz im April 1925 eine Feststellungsklage ein.[1] Schwerin reagierte hierauf mit einer bemerkenswerten Gegenklage, in der dem Nachbarstaat die rechtliche Existenz abgesprochen wurde.[1] Die Schweriner Argumentation besagte, dass Mecklenburg-Strelitz bereits am 23. Februar 1918 — dem Todestag seines letzten Großherzogs — durch das alte Erbfolgerecht an Schwerin gefallen und somit kein eigenständiges deutsches Land mehr sei.[2]

Dem Vorwärts zufolge hat der Staatsgerichtshof unter dem Vorsitz des Reichsgerichtspräsidenten Dr. Simons diese weitreichende Behauptung nun in einer Zwischenentscheidung vom 5. Juni verworfen.[1] Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass Mecklenburg-Strelitz ein selbständiges Land im Sinne der Reichsverfassung bleibt, da es ununterbrochen von den Reichsgewalten als solches anerkannt worden sei.[2] Nachdem die staatliche Souveränität von Strelitz somit bestätigt ist, wird demnächst die mündliche Verhandlung über das eigentliche Klostervermögen stattfinden.[2] Der bizarre Rechtsstreit um altdynastische Erbansprüche in republikanischen Zeiten hat grundsätzliche Zweifel an der territorialen Zersplitterung geweckt.[1] In der politischen Debatte wird zunehmend verlangt, dass die beiden stammverwandten Gebiete dem Beispiel der thüringischen Staaten folgen und sich endlich zu einem einheitlichen Mecklenburg zusammenschließen.[1]