In Magdeburg ist ein regelrechter Krieg zwischen der Justiz und der staatlichen Verwaltung ausgebrochen, der die Aufklärung eines schweren Verbrechens lähmt.[1] Ausgangspunkt der Affäre ist die gerichtliche Untersuchung des Mordes an dem Buchhalter Helling.[2] Der zuständige Untersuchungsrichter, Landgerichtsrat Kölling, weigert sich offen, mit Kriminalbeamten zusammenzuarbeiten, auf deren Ernennung die preußische Zentralbehörde Einfluss hat.[3] Dadurch gerät er in einen beispiellosen Konflikt mit dem preußischen Innenminister Severing und zerreißt bewusst das Zusammenwirken der Behörden.[1][3]

Der Fall hat rasch eine scharfe parteipolitische Zuspitzung erfahren.[1] Der deutschnationale Landtagsabgeordnete Professor Konrad Meyer hat beim Oberstaatsanwalt in Berlin Strafantrag gegen Minister Severing sowie gegen den Leiter der Landeskriminalpolizei, Dr. Weiß, gestellt.[2] Wie die Deutsche Allgemeine Zeitung berichtet, lautet der Vorwurf auf Begünstigung der Mörder und Nötigung.[4] Meyer begründet dies damit, dass das Innenministerium die Kriminalkommissare ten Holt und Paulat, die bereits in die Untersuchung eingearbeitet waren, aus politischen Erwägungen abgezogen habe. Nach seiner Auffassung könnten dadurch die Täter der Strafverfolgung entgehen.[4] Das Berliner Tageblatt verspottet den Abgeordneten Meyer scharf und weist darauf hin, dass dieser als Theologe von Strafprozessrecht offensichtlich nichts verstehe und sich durch sein juristisch unhaltbares Vorgehen der Lächerlichkeit preisgebe.[5]

Die wahren Hintergründe des Kompetenzstreits liegen in den gravierenden Pannen der bisherigen Ermittlungen. Der Fabrikdirektor Rudolf Haas, ein bekanntes Mitglied des Reichsbanners, war unter Mordverdacht verhaftet worden. Dies wurde von der Presse zunächst als Sensation herausgestellt.[1] Da der Magdeburger Kriminalkommissar ten Holt während mehrerer Monate ohne Ergebnis ermittelte, erwirkte Oberpräsident Hörsing die Entsendung des Berliner Kriminalkommissars Busdorf.[2][1] Busdorf fand schließlich die Leiche Hellings und förderte Beweise zutage, die den Verdacht zwingend auf einen Täter namens Schröder lenkten.[2] Rechtsanwalt Dr. Braun, der Verteidiger des inhaftierten Haas, veröffentlichte inzwischen eine Erklärung, in der er das Vorgehen des Gerichts rügt.[1] Er betont darin, dass Kölling und ten Holt den entlastenden Spuren gegenüber abweisend geblieben seien. Aus diesem Grund habe Braun sein gesammeltes Material unmittelbar an den Sonderermittler Busdorf weitergeleitet.[2]

Nun ruht die Aufklärung des Mordfalles, da Busdorf nach heftigen Interventionen seine Arbeit einstellen musste und Richter Kölling die Zusammenarbeit mit der Polizei verweigert.[3] Das preußische Justizministerium hat am Wochenende in mehrstündiger Sitzung über die offene Befehlsverweigerung des Landgerichtsrates beraten, jedoch bisher keine Entscheidung getroffen.[3] Der eigens nach Berlin berufene Magdeburger Landgerichtspräsident soll in die weiteren Beratungen einbezogen werden.[3] Derweil äußert der aus dem Urlaub zurückgekehrte Polizeipräsident Dr. Menzel die Hoffnung, dass Kölling die neu bereitgestellten Beamten der Polizei annehmen wird, anstatt sich weiterhin nur an ten Holt zu orientieren.[3]

Dem Vorwärts zufolge bleibt abzuwarten, wie der Richter seinen Boykott mit seinen amtlichen Dienstpflichten in Einklang bringen will. Das Blatt kritisiert den Skandal scharf, da in Magdeburg noch immer Personen unter schweren Anschuldigungen in Haft sitzen, während der Justizapparat durch Eitelkeiten und Kompetenzstreitigkeiten gelähmt ist.[3]