Mit der Beendigung der langwierigen parlamentarischen Debatten über die Verfassungsänderung und die neuen Regierungs-Vollmachten ist der Konflikt zwischen Sejm und Senat in ein akutes Stadium getreten.[1] In Warschau sind erhebliche Zweifel aufgetaucht, ob das Gesetzeswerk durch die beiden Kammern tatsächlich endgültig erledigt sei.[1] Der Sejmmarschall hat den Standpunkt eingenommen, dass die Angelegenheit mit der Abstimmung des Sejm über die Verbesserungsanträge des Senats vollkommen abgeschlossen sei.[1] Er übersandte infolgedessen die Gesetzesvorschläge dem Staatspräsidenten mit der Erwartung, dass dieser sie unverzüglich im amtlichen Gesetzesblatt veröffentlichen lasse und sie dadurch Rechtskraft erlangen.[1]
Anderer Ansicht ist jedoch der Senatsmarschall.[1] Wie das Berliner Tageblatt berichtet, begab sich dieser gestern Abend zum Staatspräsidenten, um ihn eindringlich zu bitten, die Gesetzesvorschläge in dem vom Sejm angenommenen Wortlaut noch nicht zu veröffentlichen.[1] Für den kommenden Donnerstag soll eine Sitzung des Senats einberufen werden, die sich erneut mit dem Gesetz und der Entscheidung in Sachen der Verfassungsänderung befassen soll.[1] Der politische Kampf entzündet sich vor allem an Artikel 6 der Verfassungsänderung, der das Dekretierungsrecht regelt.[1] Aus einem Schreiben des Senatsmarschalls an seinen Kollegen vom Sejm geht hervor, dass der Senat sein Einverständnis mit diesem Artikel von der Annahme eines weiteren Änderungsantrages abhängig macht.[1] Durch diesen sollen die Rechte des Senats bei der Bestätigung von Dekreten jenen des Sejm völlig gleichgestellt werden.[1]
Wer in diesem Verfassungskonflikt die letztgültige Entscheidung treffen wird, bleibt vorerst offen. Es ist allerdings kaum anzunehmen, dass der Staatspräsident den Wünschen des Senats nachgeben wird, da der Regierung viel daran liegt, dass die Gesetze rasch in Kraft treten.[1] Ein Vize-Sejmmarschall erklärte unterdessen gegenüber Pressevertretern, der Senat habe sich als Kollegium noch gar nicht mit seiner Machtstellung in der fraglichen Angelegenheit beschäftigt.[1] Demnach dürfte es sich bei dem Vorstoß lediglich um die persönliche Meinung des Senatsmarschalls handeln.[1]
Die innenpolitischen Verzögerungen in Polen wirken sich bereits auf die auswärtigen Beziehungen aus. So müssen die deutsch-polnischen Verhandlungen über das Niederlassungsrecht, die in Berlin wieder aufgenommen werden sollten, weiter ruhen.[1] Die Unterbrechung war notwendig geworden. Man musste die Vorlage des neuen polnischen Ausländergesetzes abwarten, das vom Kabinett im Verordnungswege erlassen werden sollte. Nach Angaben ihrer Delegierten war die Regierung in Warschau dazu jedoch noch nicht in der Lage.[1]