Der Warschauer Sejm hat in seiner jüngsten Sitzung die Gesetze über die Verfassungsänderung und die weitreichenden Regierungsvollmachten verabschiedet.[1] Damit ist eine neue Phase in der polnischen Innenpolitik eingeleitet worden, obschon sich sogleich ein heftiger Konflikt zwischen den beiden Kammern des Parlaments entspann.[1] Wie der Westfälische Merkur berichtet, lehnte das Abgeordnetenhaus die Mehrzahl der vom Senat beschlossenen Änderungen kurzerhand ab.[2] Von den ursprünglich 26 Zusatzanträgen der zweiten Kammer fielen insbesondere jene, die eine Beschränkung der Rechte der Regierung zur Folge gehabt hätten.[1] Bemerkenswert ist, dass der Sejm sogar über die ursprünglichen Absichten der Regierung hinausging und sich selbst das Recht der Auflösung nahm.[1] Künftig wird allein der Staatspräsident befugt sein, das Parlament aufzulösen.[1] Ferner, entzündete sich ein Streit an dem Zusatzantrag des Senats. Dieser Antrag sah vor, dass künftige Regierungsdekrete nicht nur dem Sejm, sondern auch dem Senat zur Prüfung vorgelegt werden müssten.[1] Ein von den Sozialisten eingebrachter Antrag auf sofortige Auflösung des Sejms scheiterte unterdessen an den Stimmen der Rechten und des Zentrums. Diese Gruppen wollten zunächst noch eine Reform der Wahlordnung durchsetzen.[1]

Die deutsche Fraktion stimmte derweil geschlossen gegen die von der Regierung BartelPilsudski geforderten Verfassungsänderungen.[3] Zwar fand Ministerpräsident Bartel in der Debatte über das Minderheitsproblem wohlklingende Worte, doch ließ er in der dritten Lesung der Vorlage zahlreiche minderheitenfeindliche Korrekturen der Rechten zu.[3] Zwar schlug der Versuch der Rechtsparteien fehl, das Wahlrecht unmittelbar umzugestalten. Sie setzten jedoch durch, dass die bedrückenden Sprachen- und Schulordnungen des chauvinistischen Unterrichtsministers Grabski in das Verzeichnis jener Gegenstände aufgenommen wurden, die der Staatspräsident in der parlamentslosen Zeit nicht durch Dekret abändern darf.[3] Das Parlament erhob die Wahlordnung unter die geschützten Punkte, nicht zuletzt, weil viele Vertreter der nichtdeutschen Minderheiten der Abstimmung ferngeblieben waren.[3]

Mit bitterer Kritik reagierte die Deutsche Rundschau in Bromberg: Die Regierung habe die Minderheiten als Kaufpreis den „Hyänen“ — wie die rechte Parteienkoalition nach ihren Anfangsbuchstaben genannt werde — hingeworfen, obwohl sie kurz zuvor noch von der vollkommenen Gleichheit aller Staatsbürger gesprochen habe.[3] Der Redner der deutschen Fraktion geißelte besonders die Drangsalierung durch Provinzbehörden sowie durch Organisationen wie den Westmarken-Verein und den Verband der Aufständischen in Oberschlesien.[3] Er verlangte nachdrücklich den Schutz des deutschen Schulwesens und betonte, dass die kulturellen Interessen der Minderheiten erst durch eine umfassende kulturelle Autonomie gesichert seien.[3]

Die energische Opposition der deutschen Abgeordneten speist sich auch aus den jüngsten Übergriffen in Oberschlesien sowie aus der systematischen Vertreibung deutscher Bauern in Wolhynien. Diese Bauern wurden von Haus und Hof verjagt, da die polnische Verwaltung sie plötzlich nicht mehr als Staatsbürger anerkennen wollte.[3] Ursprünglich hatten die Minderheiten Sympathien für die Ära Pilsudski gehegt, da man das Ende des reaktionären Regimes erhoffte.[3] Je länger Marschall Pilsudski jedoch am Ruder ist, desto stärker neigt er sich der Rechten zu. Dadurch wächst die Erbitterung auch im linken Lager beständig.[3] Für den Augenblick allerdings kann das Kabinett frei von parlamentarischen Sorgen mit Hilfe seiner Dekrete regieren.[3]