Der polnische Staatspräsident hat die umstrittenen Verordnungen über die Änderung der Verfassung sowie die weitreichenden Regierungsvollmachten unterzeichnet.[1] Damit ist der Konflikt zwischen den Kammern vorerst beendet — eine Entscheidung, die das bisherige parlamentarische System Polens grundlegend umgestaltet. Sieben Jahre lang dominierte die unumschränkte Herrschaft von Sejm und Senat. Marschall Pilsudski (Józef Piłsudski) hat diese nun durch massiven Druck gebrochen.[2]

Die neuen Bestimmungen gewähren dem Kabinett des Ministerpräsidenten Bartel (Kazimierz Bartel) außerordentliche Vollmachten. Der Staatspräsident erhält nicht nur das unbeschränkte Recht zur Auflösung der Kammern, sondern kann auch in der sitzungsfreien Zeit bis zum Zusammentritt des neuen Parlaments Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen.[2] Künftige Ermächtigungsgesetze erfordern fortan lediglich eine einfache Mehrheit anstelle der bisherigen Zweidrittelmehrheit.[2] Allerdings bleiben Verordnungen über neue Steuern, Monopole, Wahlordnungen sowie Schul- und Sprachengesetze von den Vollmachten ausdrücklich ausgeschlossen.[2]

Wie das Berliner Tageblatt meldet, stützte sich die Annahme der Vorlage im Sejm auf eine ungewöhnliche Zufallsmehrheit aus Abgeordneten der Rechten, der Linken und des jüdischen Klubs.[2] Der Senat hatte noch versucht, seine eigenen Rechte zu erweitern und Mitsprache bei den Erlassen einzufordern.[2][1] Diese Bestrebungen scheiterten jedoch am strikten Widerstand des Sejm.[2] Nach Berichten der Wiener Zeitung beabsichtigt der Senat nun, in einer Entschließung den Vorwurf der verfassungswidrigen Vorgehensweise zu erheben. Zudem will er die Errichtung eines Verfassungsgerichtshofes fordern.[3]

Die deutsche Sejmfraktion lehnte das Vollmachtgesetz in der Schlussabstimmung ab.[2] Zwar hatte man gehofft, die Regierung Bartel würde die minderheitenfeindlichen Schulgesetze revidieren. Die Sorge davor, dass ein künftiges Rechtskabinett die weitreichenden Befugnisse übernehmen könnte, gab jedoch den Ausschlag für das Misstrauen.[2] Unterdessen hat die Regierung als erste Maßnahme ein neues Ausländergesetz erlassen.[1] Laut dem Vorwärts werden die deutsch-polnischen Wirtschaftsverhandlungen in Berlin bezüglich des Niederlassungsrechts bis zur genauen Prüfung dieser polizeilichen Meldebestimmungen ausgesetzt.[1]