Im weithin beachteten Prozess gegen eine Gruppe bayerischer Kommunisten hat der Ferienstrafsenat des Reichsgerichts am Sonnabendmittag sein endgültiges Urteil gesprochen.[1] Die Richter verhängten außergewöhnlich harte Strafen, die von drei bis zu zehn Jahren Zuchthaus reichen. Damit unterstreicht das Gericht die Entschlossenheit der Justiz, gegen extremistische Gewalttaten mit größter Strenge vorzugehen.[2]

Die Aburteilung der Angeklagten erfolgte unter der ausdrücklichen Annahme eines besonders schweren Falles.[1] Wie die Badische Presse in ihrer Berichterstattung hervorhebt, stützt sich das Urteil auf die Paragrafen 5 und 7 des Republikschutzgesetzes — insbesondere wegen Vorbereitung zum Hochverrat — sowie auf die Paragrafen 5 und 6 des Sprengstoffgesetzes.[3] Gegenstand der Anklage, dem sich das Gericht in den vergangenen Wochen intensiv widmete, war das Sprengstoffattentat auf das Bezirksamtsgebäude in der bayerischen Stadt Füssen.[2] Der Ferienstrafsenat stellte fest, dass dieser brutale Anschlag nicht spontan verübt, sondern bereits wochenlang im Voraus von den beteiligten Tätern geplant und eingehend besprochen worden war.[2] Durch die Detonation erlitten zwei Personen erhebliche Verletzungen. Zudem entstand an dem staatlichen Gebäude ein beträchtlicher Sachschaden.[2] Diese schweren Folgen veranlassten das Gericht, die Strafen im oberen Bereich des gesetzlichen Rahmens anzusetzen.[2]

Das härteste Strafmaß erhielt der Angeklagte Röger, über den das Gericht zehn Jahre Zuchthaus, eine Geldstrafe von 10.000 Mark sowie den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von zehn Jahren verhängte.[1] Die Deutsche Allgemeine Zeitung listet die Verurteilungen der weiteren Beteiligten im Einzelnen auf: Demnach erhielt der Angeklagte Klebsch acht Jahre und drei Monate Zuchthaus, während Thaler für acht Jahre und Köpf für sieben Jahre hinter Gitter mussten.[1] Gegen die Kommunisten Rothärmel, Cuprian und Frank wurden Zuchthausstrafen von jeweils sechs Jahren bei einer Geldstrafe von 6.000 Mark verhängt.[1] Den mildesten Richterspruch empfing Steindl mit drei Jahren Zuchthaus und 3.000 Mark Geldstrafe.[1]

Neben diesen langen Freiheitsstrafen ordnete das Reichsgericht weitere Maßnahmen an. Gegen die Verurteilten Cuprian und Klebsch wurde zusätzlich die sofortige Ausweisung aus dem Reichsgebiet ausgesprochen.[1][2] Sämtlichen Angeklagten gewährte der Senat jedoch die Anrechnung einer Untersuchungshaft von fünf bis sieben Monaten auf die zu verbüßenden Strafen. Auch ein entsprechender Teil der Geldstrafen wurde angerechnet.[1][2] Dem Hamburger Echo zufolge zeigt der Ausgang dieses Verfahrens die Konsequenz, mit der das Reichsgericht politische Sprengstoffattentate bestraft.[2]