Die militärische Unterkommission A der Vorbereitenden Völkerbundkommission für die Abrüstungskonferenz hat am Wochenende ihre Verhandlungen über die Definition offensiver und defensiver Rüstungen vorläufig abgeschlossen.[1][2] Wie die Sächsische Staatszeitung berichtet, zeigten die jüngsten Sitzungen der militärischen Sachverständigen in Genf mit Erschrecken deutlich, dass den Bemühungen um eine wirksame Abrüstung nicht nur große sachliche Schwierigkeiten entgegenstehen, sondern bei den in Waffen gerüsteten Großmächten auch der notwendige gute Wille fehlt.[3] Die von der Mehrheit gefassten Beschlüsse haben in der deutschen Öffentlichkeit den Eindruck bestärkt, dass bestimmte Staaten die Verhandlungen dazu nutzen, eine wirkliche Reduzierung der Streitkräfte zu verhindern.[1]

Als Kennzeichen einer rein defensiven militärischen Organisation hat die Kommission nun folgende Formulierung festgelegt: Es müsse sich im Verlauf längerer Beobachtungen zeigen, dass ein Staat seine Rüstungen kontinuierlich vermindert.[1][2] Dies soll dadurch geschehen, dass das Militärbudget gesenkt, die aktive Dienstzeit verkürzt, die Zahl der Reservistenübungen verringert und das Kriegsmaterial nur noch langsam ergänzt wird.[1][2] Nach Angaben der Badischen Presse würde eine solche Regelung besonders Frankreich zugutekommen, das infolge seiner Finanzkrise gezwungen ist, sein ohnehin überhöhtes Militärbudget einzuschränken. Dies könnte dann als Beweis für den Defensivcharakter der französischen Rüstung gewertet werden.[1] Umgekehrt lässt sich aus der Tatsache, dass das ohnehin vertraglich entwaffnete Deutschland sein ohnehin minimales Rüstungsniveau naturgemäß nicht weiter verringern kann, bei strenger Auslegung ein Offensivcharakter konstruieren.[1]

Die deutsche Delegation legte einen ausführlich begründeten Gegenantrag vor, mit dem sie die tatsächliche Bedeutung dieser Bestimmungen verdeutlichen wollte.[1] Mit überzeugender Beweisführung machten die deutschen Vertreter darauf aufmerksam, dass die bloße Verringerung der militärischen Streitkräfte eines stark gerüsteten Landes keineswegs den Verzicht auf jeglichen Angriffswillen bedeuten muss — vor allem nicht, wenn einem solchen Staat ein erheblich schwächeres Land gegenübersteht.[3] Nach Angaben des Harburger Tageblatts stellte der deutsche Antrag ein sichereres Kriterium auf, das sich unmittelbar auf den Wortlaut der Pariser Friedensverträge von Versailles und Trianon stützte.[2]

Darin heißt es, dass eine Macht, die ausschließlich zu Verteidigungszwecken organisiert ist, nicht über jene Waffen verfügen darf, die für die Führung eines modernen Krieges besonders entscheidend sind.[1] Der deutsche Antrag nannte ausdrücklich das Fehlen von Tanks, schwerer Artillerie, Unterseebooten, Flugzeugmutterschiffen und Bombenflugzeugen als wesentliches Kennzeichen einer Defensivorganisation.[1][3] Eine defensive Armee dürfe darüber hinaus keine Mobilmachungsvorbereitungen getroffen haben, nur über kaum ausgebildete Reservisten verfügen und nur eine Munitionsmenge besitzen, die selbst für einen kurzen Kampf unbedingt erforderlich ist.[1][2]

Trotz dieser nachdrücklichen Argumentation, deren Bestimmungen die Alliierten vor siebeneinhalb Jahren selbst als ersten Schritt zu einer allgemeinen Abrüstung deklariert hatten, fand der deutsche Antrag keine Mehrheit.[2] Bei der Abstimmung lehnte die Unterkommission den Entwurf mit neun gegen zwei Stimmen ab. Sechs Delegationen enthielten sich der Stimme.[2] Dies zeigt deutlich, dass die Sachverständigen der Spezialwaffen sich nicht an die strengen Vorgaben der Friedensverträge halten wollen, sobald diese Maßstäbe auf das eigene Rüstungspotenzial angewendet werden sollen.[3][2]