Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat das Preußische Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung soeben den Referentenentwurf für ein Gesetz über das höhere Schulwesen veröffentlicht.[1][2] Dieses Dokument soll zunächst als unverbindliche Grundlage für weitere Verhandlungen dienen.[1]

Ein zentraler Punkt der geplanten Reform ist die Neuordnung der finanziellen Unterhaltung der städtischen höheren Schulen.[1] Nach Angaben des Westfälischen Merkurs sieht der Entwurf vor, dass künftig die Kommunalverbände, aus deren Gebiet auswärtige Schüler stammen, an den Ausbildungskosten beteiligt werden.[1] Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Verbände verpflichtet werden, drei Viertel der Aufwendungen für jeden ihrer Schüler zu tragen.[1] Das Harburger Tageblatt erläutert, dass diese Neuregelung insbesondere auf die Einbeziehung der umliegenden Landkreise abzielt.[2] Bisher waren zahlreiche ländliche Gebiete von den Lasten des höheren Schulwesens weitgehend befreit, obwohl viele ihrer Jugendlichen die Vorteile städtischer Bildungsanstalten in Anspruch nahmen.[2] Durch den neuen Gastschulbeitrag soll nun ein gerechter Ausgleich zwischen Städten und Umland geschaffen werden. Die bisherige Praxis hatte die eigentlichen Schulstandorte finanziell stark belastet.[2]

Neben der Schulgeldfrage behandelt die Vorlage auch weitreichende administrative Aspekte.[1] Der Entwurf regelt die Rechte der staatlichen Aufsichtsbehörden gegenüber den Stadtverwaltungen sowie die äußere Rechtsstellung der Lehrerschaft an den kommunalen Schulen.[1] Dem Harburger Tageblatt zufolge verzichtet die Regierung jedoch bewusst auf eine vollständige gesetzliche Neuregelung des gesamten Schulwesens.[2] Ein solch umfassender Schritt erscheint derzeit verfrüht, zumal die weiteren Pläne der Reichsgesetzgebung auf diesem Gebiet noch abgewartet werden müssen.[2]

Der Entwurf wird nun den beteiligten Gebietskörperschaften zur eingehenden Prüfung vorgelegt.[1] Bei den für Ende September 1926 vorgesehenen Beratungen mit den kommunalen Spitzenverbänden soll das Papier als maßgebliche Unterlage dienen.[1][2]