Nach dreitägigen intensiven Verhandlungen ist in der finnischen Hauptstadt der nordische Sozialversicherungskongress zu Ende gegangen.[1] Wie das Hufvudstadsbladet berichtet, stand am letzten Verhandlungstag zunächst die Bemessung der Invalidität bei Augenverletzungen im Mittelpunkt der Beratungen.[1] Bislang wenden die verschiedenen nordischen Länder höchst unterschiedliche Augentabellen an, was in der Praxis zu einer ungleichen Beurteilung identischer Verletzungen führt.[1][2] Nach ausführlichen Darlegungen der jeweiligen nationalen Praxis sprach der Direktor der norwegischen Reichsversicherungsanstalt, Th. Ström, die Erwartung aus, dass bis zur nächsten Zusammenkunft ein endgültiges Abkommen über einheitliche Richtlinien vorliegen werde.[1] Die weitere Bearbeitung dieses Themas wurde dem ständigen Ausschuss für die Kongresse übertragen.[1]

Ein weiteres wichtiges Thema war der von Dr. Råbergh aus Helsingfors angestoßene Diskurs über den Heilungsbegriff in der Versicherungsmedizin.[1] Dabei ging es um die Abgrenzung zwischen reiner Krankenhilfe und dauerhafter Invaliditätsentschädigung — dies ist ein juristisches wie medizinisches Problem. Laut Råbergh existieren in der internationalen Fachliteratur etwa dreißig verschiedene Definitionen.[1] Die Versammlung beriet zudem über die Berechnung des Arbeitsverdienstes bei Unfällen, insbesondere im Hinblick auf ältere Arbeitnehmer und Lehrlinge. Hier wäre eine Vereinheitlichung der Praxis wünschenswert.[1]

Gegenüber den Helsingin Sanomat äußerte sich der schwedische Generaldirektor J. May zufrieden über die Ergebnisse der Tagung.[2] Er erinnerte daran, dass die nordische Zusammenarbeit auf diesem Gebiet bereits im Jahr 1907 in Kopenhagen ihren Anfang nahm und dass sich die Kongresse mit ihren Ausschüssen inzwischen zu einer festen Institution entwickelt haben.[2] May betonte besonders die Bemühungen um eine Gleichbehandlung von Bürgern, die im jeweils anderen nordischen Land einen Arbeitsunfall erleiden. Dies ist zwischen Schweden und Finnland bereits vertraglich geregelt.[2]

Auch überregionale rechtliche Aspekte wurden erörtert. Nach Angaben der Sächsischen Staatszeitung wurde ein formeller Antrag eingebracht, auf künftigen Tagungen verstärkt die Probleme des internationalen Sozialrechts und besonders des internationalen Sozialversicherungsrechts zu behandeln.[3]

Der Kongress endete mit offiziellen Empfängen. Neben einer Einladung zum Tee beim stellvertretenden Außenminister Ingman unternahmen die Delegierten an Bord des Schiffes Eläköön eine Fahrt zur Inselfestung Sveaborg, bevor ein festliches Abschlussbankett im Sozietätshaus die Veranstaltung beendete.[1][2]