Das Reichskabinett hat am vergangenen Donnerstag einem weitreichenden Begnadigungsakt zugestimmt, der die Ausweisung des inhaftierten russischen Kommunisten Skoblewski aus dem Reichsgebiet zur Folge haben wird.[1] Von zuständiger Stelle wird bestätigt, dass diese bedeutsame Entscheidung im Geiste des Berliner Vertrages getroffen wurde.[2] Im Gegenzug für die Auslieferung Skoblewskis hat sich die Sowjetregierung in Moskau bereit erklärt, inhaftierte Reichsdeutsche endgültig freizugeben.[2]

Wie das Harburger Tageblatt meldet, umfasst die russische Gegenleistung die Begnadigung von insgesamt 14 Deutschen. Diese waren im vergangenen Jahr von sowjetischen Gerichten in Moskau abgeurteilt worden.[1] Unter den nun Freizulassenden befinden sich auch die beiden deutschen Studenten Kindermann und Wolscht. Ihr Schicksal hatte hierzulande große öffentliche Anteilnahme hervorgerufen.[1]

Der russische Kommunist Skoblewski war seinerzeit in Leipzig zunächst zum Tode verurteilt worden.[1] Später wandelte die Justiz diese Höchststrafe zu lebenslänglichem Zuchthaus um. Dies eröffnete den Weg für diplomatische Verhandlungen.[1] Laut Angaben der Badischen Presse sind die genauen juristischen und technischen Einzelheiten des Auslieferungsverfahrens gegenwärtig noch mit der russischen Regierung zu regeln.[2]

Der Austausch beseitigt eine schwere Belastung der deutsch-sowjetischen Beziehungen. Diese hatten seit dem Leipziger Prozess und den Moskauer Verurteilungen spürbar gelitten. In Berliner Regierungskreisen wird nun ein rascher Abschluss der formellen Übergabe an den Grenzübergängen erwartet.