Der Reichstagsausschuss für das Wohnungswesen trat am Mittwoch unter dem Vorsitz des Abgeordneten Bartschat zusammen, um die Frage der Arbeitsbeschaffung durch verstärkten Wohnungsbau zu erörtern.[1] Wie der Westfälische Merkur berichtet, wurde in der Sitzung nachdrücklich darauf hingewiesen, dass gegenwärtig jährlich 180.000 bis 200.000 Wohnungen errichtet werden könnten. Im abgelaufenen Jahr 1925 wurden jedoch lediglich 135.000 Bauten fertiggestellt.[1]

Ministerialrat Dr. Wölz vom Reichsarbeitsministerium gab zunächst einen Rückblick auf die Bemühungen zur Schaffung eines zusätzlichen Bauprogramms für das laufende Jahr.[2] Er erinnerte daran, dass sein Ressort schon Anfang 1926 auf den Anleihemarkt zur Finanzierung verwiesen habe. In Wirtschaftskreisen stieß dies jedoch auf schärfsten Widerstand.[2] Zwar bringt die jüngst eingeleitete Arbeitsbeschaffung durch Aufträge der Reichsbahn und der Post neue Beschäftigung, diese beschränkt sich jedoch im Wesentlichen auf den Tiefbau.[2] Um die Arbeitslosigkeit im Hochbaugewerbe wirksam zu bekämpfen, müsse dem bisherigen Arbeitsprogramm zwingend ein großzügiges Wohnungsbauprojekt an die Seite gestellt werden. Die Grundgedanken für die kommenden drei bis fünf Jahre legte er sodann dar.[2]

Laut dem Harburger Tageblatt betonte der Regierungsvertreter, dass die Finanzierung des Wohnungsbaus dringend verstärkt werden müsse.[3] Da die Erhöhung der Friedensmieten um mehr als hundert Prozent auf ein Jahr hinausgeschoben wurde, seien aus dem Aufkommen der Hauszinssteuer nicht so viele Mittel zu erwarten, wie ursprünglich angenommen.[3] Die Finanzierungsfrage, die im Unterausschuss zunächst noch offenblieb, soll nach den Plänen der Regierung auf eine breitere Basis gestellt werden.[2] Grundsätzlich herrscht darüber Einigkeit, dass in erster Linie 150.000 zusätzliche Wohnungen für neue Familien aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren sind, während der Rest des Bauprogramms durch Anleihen gedeckt werden soll.[2]

Dem Hamburger Echo zufolge sollen die Länder künftig gleichmäßig zur Tragung der Finanzlasten herangezogen werden, was bisher nicht der Fall war.[2] Das Programm soll so gestaltet werden, dass der Staat in Zeiten wirtschaftlicher Notlagen mit öffentlichen Bauten einspringen kann.[2] Um einen sprunghaften Anstieg der Baupreise zu vermeiden, forderten die Parlamentarier, jede Häufung von Bauaufträgen in einzelnen Monaten zu verhindern.[1] Besonders im späten Winter, einer Zeit mit besonderen sozialen Problemen, müsse das Programm Arbeitsbeschaffung bieten.[1]

Vonseiten der Opposition stimmte der Abgeordnete Silberschmidt den Plänen grundsätzlich zu, brachte jedoch Vorbehalte vor.[2] Er verlangte, dass der Wohnungsbau durch Typisierung und Rationalisierung soweit verbilligt werden müsse, dass sich die Mieten der Neuwohnungen dem Niveau der Altbauten annähern.[2] Zudem forderte er nachdrücklich, auch die Landwirtschaft bei der Hauszinssteuer heranzuziehen, damit leistungsstarke Bevölkerungsschichten sich ihren Pflichten nicht entziehen.[2]

In der Nachmittagssitzung nahm der Ausschuss eine Entschließung an. Das Gremium nahm von den Plänen der Regierung Kenntnis, erwartet jedoch, die Richtlinien vor ihrer endgültigen Feststellung im Herbst einer eingehenden Prüfung unterziehen zu können.[1][2]