Die diplomatischen Bemühungen um eine mögliche Rückgabe der ehemals deutschen Gebiete Eupen und Malmedy an das Deutsche Reich schlagen in der internationalen Presse hohe Wellen.[1] Jüngst meldete das Pariser Blatt Volonté, die französische Regierung habe sowohl in Brüssel als auch in Berlin offiziös mitteilen lassen, dass jede Änderung des gegenwärtigen Status zwingend der Zustimmung der Botschafterkonferenz und der Reparationskommission bedürfe.[2] Zur Begründung wurde angeführt, eine solche Transaktion bedeute eine Abänderung des Friedensvertrages von Versailles, die zudem den Bestimmungen von Locarno widerspreche.[3][2] Um eine Abtretung zu ermöglichen, müsse nach französischen Darlegungen ein kompliziertes internationales Verfahren eingeleitet werden.[2] Aus unterrichteten Berliner Kreisen verlautet jedoch, dass ein derartiger Protest in der Reichshauptstadt bisher nicht eingegangen ist.[3][2]

Die Angelegenheit, der man in den Hauptstädten Europas erhebliche Bedeutung beimisst, wurde laut der Kölnischen Zeitung — unter Berufung auf den Londoner Daily Telegraph — bisher nur auf nichtdiplomatischen Wegen erörtert.[1] Besondere Aufmerksamkeit finden die vertraulichen Besprechungen zwischen Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht und dem belgischen Vertreter im Wiederherstellungsausschuss, Emile Delacroix.[1] Der Plan einer Rückgabe gegen finanzielle Entschädigung wird offenbar nicht nur von deutschen und niederländischen Bankiers befürwortet. Auch in der Londoner City und an der Wall Street findet er starke Unterstützung.[1]

In Paris formiert sich dennoch offenbar Widerstand. Die starken Einwände Frankreichs gründen auf der Befürchtung, dass eine deutsch-belgische Einigung über die Grenzziehung weitere deutsche Bestrebungen nach anderweitigen Revisionen hervorrufen könnte.[1] Frankreich behauptet, eine solche Änderung des Friedensvertrages betreffe nicht nur Deutschland und Belgien, sondern alle Verbündeten.[1] Darüber hinaus äußert man an der Seine die Sorge, dass eine allzu ausgeprägte Versöhnung zwischen Berlin und Brüssel das französisch-belgische Einvernehmen gegenüber Deutschland schwächen könnte.[1] Dem Harburger Tageblatt zufolge wäre ein französischer Protest auf Grundlage des Versailler Vertrages jedoch eine Verdrehung der Rechtslage.[3] Die Garanten des Vertrages könnten keinen Einspruch erheben, wenn zwei Staaten eine friedliche Grenzregulierung vornehmen, da auch der Vertrag von Locarno lediglich gewaltsame Veränderungen ausschließt.[3] Wenn die Verhandlungen zu einem Erfolg führen, könne gegen einen einfachen Hoheitsvertrag rechtlich nichts eingewandt werden.[3]

Die Haltung Großbritanniens in dieser delikaten Frage bleibt sachlich. Dem Westfälischen Merkur zufolge ist man in Londoner Kreisen der Auffassung, dass vom Standpunkt eines Unterzeichners des Versailler Vertrages gegen das Geschäft an sich nichts einzuwenden sei.[2] Allerdings betrachtet man die Angelegenheit vor allem als eine Frage für die Reparationskommission.[2] Auf die Frage, warum die Kommission seinerzeit keinen Einspruch gegen die Gewährung des dreihundert Millionen Mark umfassenden Kredites an Sowjetrussland erhoben habe, wurde in London erwidert, dass es sich dabei um eine rein kommerzielle Angelegenheit gehandelt habe.[2] Bei Eupen-Malmedy hingegen würden territoriale Bestimmungen berührt, die mit der teilweisen Entschädigung Belgiens unmittelbar zusammenhängen.[2] Schließlich wird auch die finanzielle Durchführbarkeit bezweifelt: Es stellt sich die Frage, wie Deutschland die erhebliche Summe für den Rückkauf von schätzungsweise 300 bis 350 Millionen Mark aufbringen kann, während es gleichzeitig die Lasten des Dawes-Plans beklagt.[1] Zudem fordern kritische Stimmen, dass eine derartige Summe nicht einem einzelnen Verbündeten zufließen dürfe, sondern zwischen sämtlichen Gläubigerstaaten aufzuteilen sei.[1]