Der Reichsminister des Innern, Dr. Külz, hat auf Beschluss der Reichsregierung den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens zur Aufwertungsfrage endgültig abgelehnt.[1] Wie der Westfälische Merkur meldet, betrifft dies die Initiative des Oberlandesgerichtspräsidenten im Ruhestand Dr. Best, der als Vertrauensmann des Sparerbundes auftritt.[1] Der eingereichte Gesetzentwurf sah unter dem Kennwort „Sparerbund Dr. Best“ vor, den Ablösungssatz für Altbesitzer von Markanleihen des Reichs von zwölfeinhalb auf fünfzig Prozent des Nennwertes zu erhöhen.[1] Nach Informationen des Harburger Tageblatts gibt es gegen diese ministerielle Entscheidung kein juristisches Rechtsmittel; es besteht lediglich die politische Verantwortlichkeit des Ministers gegenüber dem Parlament.[2]

Die rechtliche Begründung der Regierung stützt sich maßgeblich auf Artikel 73 Absatz 4 der Reichsverfassung.[3] Ein Gesetz, das die öffentlichen Schulden in derartigem Umfang aufwertet, würde für jeden einzelnen Berechtigten einen einklagbaren Rechtsanspruch gegen das Reich schaffen.[1] Das Reich wäre somit gezwungen, diese enormen Beträge neu in den Haushaltsplan einzustellen. Dadurch würde das gesamte Budget de facto umgestoßen.[1] Dem Berliner Tageblatt zufolge erläuterte Minister Külz in einem eigenen Artikel, dass die Verfassung Volksentscheide über den Haushaltsplan aus zwingenden Gründen ausschließlich dem Reichspräsidenten vorbehält.[4][3] Wenn schon bei kleineren Steuern eine unmittelbare Einwirkung auf das Budget vermieden werden müsse, so sei ein Volksbegehren, das den Finanzplan des Reiches vollständig verändern würde, erst recht unzulässig.[4]

Hinter der juristischen Argumentation verbergen sich tiefgreifende wirtschaftspolitische Sorgen. Die Regierung befürchtet laut Angaben der Badischen Presse, dass ein Umsturz der bestehenden Rechtsgrundlage das mühsam aufgebaute Gebäude der neuen Währung zum Einsturz bringen könnte.[4] Die Verantwortlichen wollen auf keinen Fall, dass sich eine Markinflation wie in früheren Jahren wiederholt.[4] Zudem wird an zuständiger Stelle geltend gemacht, dass bereits die Einleitung eines solchen Begehrens sämtliche Kreditverhandlungen mit dem Ausland empfindlich stören würde.[2] Privatwirtschaftlich hält das Kabinett einen Satz von 25 Prozent für das absolute Maximum, das bei der allgemeinen Verarmung tragbar ist.[4] Der Versuch des früheren Kanzlers Dr. Luther, die Frage durch ein authentisches Aufwertungsgesetz präventiv zu lösen, war zuvor an fehlenden Mehrheiten im Reichstag gescheitert.[4][2]

Die Vertreter der Aufwertungsbefürworter werden sich mit diesem Bescheid voraussichtlich nicht abfinden. Wie berichtet wird, plant die Organisation um Dr. Best nun, eine Klärung über den Staatsgerichtshof zu erzwingen. Entsprechende Anträge waren bereits Anfang Juli zur Prüfung überwiesen worden.[2] Bis eine endgültige richterliche Entscheidung vorliegt, dürfte noch einige Zeit vergehen — am praktischen Ergebnis der ministeriellen Ablehnung wird sich jedoch nach allgemeiner politischer Einschätzung kaum noch etwas Wesentliches ändern.[4]