Vor der Strafkammer des Landgerichts München fand am Wochenende die Berufungsverhandlung in dem aufsehenerregenden Beleidigungsprozess des nationalsozialistischen Parteiführers Adolf Hitler gegen den früheren verantwortlichen Redakteur des Berliner Tageblattes, Erich Dombrowski, statt.[1][2] Wie die Badische Presse aus der bayerischen Landeshauptstadt meldet, endete das Verfahren mit einer deutlichen Verschärfung des ursprünglichen Strafmaßes.[1]
Bereits am 17. April dieses Jahres war Dombrowski in erster Instanz wegen Beleidigung Hitlers zu einer Geldstrafe von 1000 Mark verurteilt worden.[1] Gegen dieses Urteil hatten seinerzeit beide Prozessparteien den Weg der Berufung beschritten.[1] In der nun abgeschlossenen Verhandlung wurde die Berufung des Beklagten in vollem Umfang verworfen.[1] Die Berufung des Klägers auf Erhöhung der Geldstrafe wurde jedoch vom Gericht angenommen.[1] Das rechtskräftige Urteil lautet nun auf eine Geldstrafe von 2500 Mark, ersatzweise 25 Tage Gefängnis.[1][2]
Hintergrund des Rechtsstreits sind umstrittene Veröffentlichungen über das Finanzgebaren der rechtsextremen Bewegung. Dem Hamburger Echo zufolge begründete die Berufungskammer die deutliche Erhöhung der Strafe damit, dass Hitler durch die Publikationen schwer beleidigt worden sei.[2] Das Gericht stellte in der Verhandlung fest, dass das Berliner Tageblatt seine Angaben in einer Form vorgebracht habe, die den Tatbestand der Beleidigung in besonderem Maße erfülle.[2]
Die sozialdemokratische Zeitung fügt dieser gerichtlichen Entscheidung eine politische Bewertung hinzu. Trotz des Münchner Richterspruchs stehe nach Auffassung der Kommentatoren außer Zweifel, dass der Hitler-Bewegung in der Vergangenheit beträchtliche finanzielle Mittel aus dem Ausland zugeflossen seien.[2] Nach deren Ansicht ändert die juristische Bewertung der redaktionellen Formulierungen nichts an den zugrunde liegenden Tatsachen der ausländischen Parteifinanzierung.[2]