Der völkerrechtlich anerkannte Deutsche Volksbund hat eine offizielle Völkerbundbeschwerde eingereicht, um die Wahrung der Minderheitenrechte in Ostoberschlesien sicherzustellen.[1] Wie die Sächsische Staatszeitung aus Breslau meldet, richtet sich der scharfe Protest direkt an den Völkerbund in Genf.[2] Anlass der Eingabe ist das Vorgehen der Kattowitzer Wojwodschaft. Nach Ansicht der Beschwerdeführer hat diese die Bestimmungen des Genfer Abkommens eklatant verletzt.[1][2]

Im Mittelpunkt des Streites steht die Bildungspolitik in den abgetretenen Gebieten. Laut der Badischen Presse wurden zuletzt 90 Prozent der Anträge auf Einschulung in die deutsche Minderheitenschule von den zuständigen Behörden zurückgewiesen.[1] Der Deutsche Volksbund sieht in dieser systematischen Ablehnung eine deutliche Missachtung der vertraglich garantierten Rechte.[2]

Die Gemischte Kommission für Oberschlesien hat sich intensiv mit den Vorgängen befasst. Ihr Präsident, der Schweizer Diplomat Felix Calonder, äußerte sich bereits öffentlich zu der Angelegenheit.[1][2] Aus einem Bericht der Sächsischen Staatszeitung geht hervor, dass Calonder die wichtigsten Verordnungen der Wojwodschaft in der Schulfrage als eindeutigen Verstoß gegen das Genfer Abkommen einstuft.[2]

Trotz dieser Einschätzung sind der Kommission auf regionaler Ebene die Hände gebunden. Calonder fungiert zwar als offizieller Beauftragter, besitzt jedoch lediglich moralisches Gewicht und keine eigene Exekutivgewalt.[1] Er kann die Streitfälle in Ostoberschlesien nur als letztes Mittel zur Schlichtung an die höhere Instanz weiterleiten.[1] Eine rechtsgültige und bindende Entscheidung in diesem Völkerbundkonflikt steht somit allein der Instanz in Genf zu. Diese muss sich nun mit den abgewiesenen Einschulungsanträgen befassen.[1]