Die finnische Regierung beabsichtigt eine grundlegende Neuordnung der Kraftfahrzeugbesteuerung.[1] Ein im Februar dieses Jahres unter dem Vorsitz von Dr. Ernst Nevanlinna eingesetztes Sachverständigenkomitee hat nun seinen weitreichenden Bericht vorgelegt. Dieser zielt auf eine spürbare Erhöhung der bisherigen Abgaben ab.[1]
Wie Helsingin Sanomat ausführlich darlegt, halten die Behörden die gegenwärtige Steuerlast für zu gering.[1] Im vergangenen Jahr erbrachte die Stempelsteuer für Kraftfahrzeuge in Finnland lediglich rund 2,45 Millionen Mark. Das entspricht durchschnittlich weniger als 200 Mark pro Automobil.[1] Zum Vergleich wird erwähnt, dass im benachbarten Schweden allein für einen kleinen Personenwagen bereits 600 bis 700 finnische Mark an jährlichen Abgaben zu entrichten sind.[1]
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, die Steuer künftig als eine Straßenbenutzungsgebühr zu erheben, deren Ertrag — geschätzt auf mindestens zehn Millionen Mark jährlich — ausschließlich dem Straßenbau zufließen soll.[1] Als Bemessungsgrundlage dienen das Eigengewicht des Wagens, die Motorleistung und die Beschaffenheit der Bereifung.[1] Zudem ist vorgesehen, gewerblich genutzte Fahrzeuge und Lastkraftwagen, die als Produktionsmittel gelten, milder zu besteuern als private Personenwagen.[1] Der niedrigste Steuersatz für einen privaten Wagen wird auf 1000 Mark festgesetzt, für Lastkraftwagen auf 600 Mark.[1]
Bemerkenswert erscheint der Vorschlag des Komitees hinsichtlich der Haftpflicht. Es wird erwogen, den bestehenden Versicherungszwang für Kraftfahrzeugbesitzer aufzuheben und durch einen entsprechenden Steueraufschlag zu ersetzen.[1] Im Gegenzug würde der finnische Staat die Verpflichtung übernehmen, für anfallende Schadensersatzansprüche aufzukommen.[1]
Die Zahl der in Finnland registrierten Kraftfahrzeuge ist noch gering. Anfang März zählte man im Lande insgesamt 15.971 motorisierte Fahrzeuge, darunter knapp 12.000 Personen- und Lastwagen.[1] Das Komitee drängt dennoch auf eine rasche Reform, bevor ein weiteres Anwachsen des Automobilverkehrs die administrative Neuordnung erschwert.[1]