In Genf haben unter Beteiligung des Völkerbundkommissars van Hamel die Verhandlungen über die umstrittene Zollverteilung zwischen der Freien Stadt Danzig und Polen begonnen.[1] Wie die Deutsche Allgemeine Zeitung meldet, fanden erste Besprechungen mit der polnischen Delegation unter Leitung von Straßburger und mit Vertretern des Völkerbundsekretariats statt.[1] Die weiteren Beratungen in dieser Angelegenheit führt nun ein spezieller Unterausschuss des Finanzkomitees. Diesem gehören die Sachverständigen ter Meulen aus Holland, der Engländer Niemeyer und der Belgier Janssen an.[1]

Der Kern des Konfliktes liegt in weitreichenden politischen Forderungen, die Warschau an finanzielle Zugeständnisse knüpft.[2] Gemäß einem vorliegenden Gutachten des Völkerbundes ist Polen verpflichtet, Danzig eine festgesetzte Summe aus den gemeinsamen Zolleinnahmen zu überweisen.[2] Dem Harburger Tageblatt zufolge versucht die polnische Regierung jedoch, dieser Pflicht durch unberechtigte Gegenforderungen zu entgehen.[2] Die Danziger Delegation weist die internationalen Stellen nachdrücklich auf diese unzulässige Verquickung hin.[2]

Polens Forderungen umfassen unter anderem ein Mitspracherecht bei jeder Neuorganisation der Zollverwaltung sowie bei der personellen Besetzung wichtiger Dienststellen.[2] Darüber hinaus verlangt die polnische Seite eine Erweiterung der eigenen Zollinspektion und das Recht, Danziger Beamte nach eigenem Ermessen zu suspendieren.[2] Die Danziger Regierung lehnt diese Forderungen ab, da sie weder durch die Pariser Konvention noch durch das Abkommen vom September 1924 gedeckt sind.[2] Die Organisation der Behörden bleibt die alleinige Angelegenheit des Freistaates.[2]

Trotz der verhärteten Fronten zeichnet sich — nach den ersten direkten Sitzungen — ein erster Teilerfolg für Danzig ab. In den Unterredungen wiesen die Vertreter des Freistaates eindringlich auf die schwerwiegenden innenpolitischen Konsequenzen hin, welche eine solche Pression für die amtierende Danziger Regierung hätte.[1] Dieser Vorhalt blieb auf den polnischen Vertreter nicht ohne Wirkung.[1] Nach Angaben der Deutschen Allgemeinen Zeitung wurde ein besonders weitreichender Antrag Polens umgehend zurückgezogen.[1] Warschau verzichtet demnach auf das zunächst beanspruchte Aufsichtsrecht bei der Wahl höherer Zollbeamter.[1]