Der Völkerbundrat hat den Beschluss gefasst, die drängenden Fragen rund um das Saargebiet vorerst zurückzustellen. Laut dem Harburger Tageblatt wurde die Debatte über die Zurückziehung der französischen Truppen aus dem Saargebiet ohne Aussprache bis zur Wintertagung vertagt.[1] Auch das Berliner Tageblatt meldet, dass die Verhandlungen über die Saarfragen nicht mehr auf dieser Tagung behandelt werden, sondern auf die in einem Vierteljahr stattfindende Sitzung verschoben sind.[2]
Diese Verzögerung fällt in die entscheidenden Tage um die deutsche Aufnahme in die Genfer Liga. In der zuständigen Kommission wies der schweizerische Bundesrat Giuseppe Motta darauf hin, dass die Zulassung Deutschlands, die Gewährung eines ständigen Sitzes und die Vermehrung der nichtständigen Sitze als untrennbar miteinander verbunden betrachtet werden müssten.[1] Um einen Zeitverlust zu vermeiden, dränge man auf eine rasche, summarische Entscheidung der Vollversammlung über diesen Komplex.[1]
Unterdessen formuliert die Reichsregierung klare Forderungen hinsichtlich der künftigen Behandlung besetzter deutscher Gebiete. Aus dem Berliner Tageblatt geht hervor, dass Reichsinnenminister Wilhelm Külz den bevorstehenden Beitritt zum Völkerbund zwar als großen moralischen Erfolg der deutschen Außenpolitik der Nachkriegszeit bezeichnete.[2] Er warnte jedoch davor, sich darüber hinwegzutäuschen, dass die wesentlichen Auswirkungen dieses Beitritts erst noch erstritten werden müssten.[2] Die Funktionen der Interalliierten Kontrollkommission und die fortgesetzte Besetzung deutschen Landes seien mit der Unverletzlichkeit eines Völkerbundmitglieds nicht vereinbar.[2] Der Minister forderte ausdrücklich, dass an der Saar "politisch und wirtschaftlich normale Zustände erreicht werden".[2]
Die Sächsische Staatszeitung hebt ergänzend die Perspektive des besetzten Rheinlands hervor, dessen Bevölkerung die Genfer Ereignisse mit größter Spannung verfolgt.[3] Nach Auffassung des Blattes verliert die französische Besatzungsarmee mit dem Inkrafttreten der Locarno-Verträge jede Berechtigung, da nun das rechtliche Vertragsinstrument den militärischen Grenzschutz ersetzt.[3] Sollte die Truppenpräsenz nach dem deutschen Beitritt zum Völkerbund dennoch bestehen bleiben, würde dies den französischen Versicherungen widersprechen, im Interesse des Friedens wirken zu wollen.[3]