Der Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik hat ein unmissverständliches Zeichen gegen verfassungsfeindliche Agitation gesetzt. Durch einen aktuellen Beschluss wurde die Beschwerde, die der Verlag der Zeitschrift Stahlhelm gegen das Verbot seines Blattes eingelegt hatte, in vollem Umfang als unbegründet zurückgewiesen.[1] Wie der Westfälische Merkur berichtet, war das Verbot ursprünglich vom Oberpräsidenten der preußischen Provinz Sachsen verhängt worden.[1] Das Gericht erklärte diese behördliche Maßnahme nunmehr für endgültig. Somit bleibt das Publikationsorgan des rechtsgerichteten Frontkämpferbundes bis auf Weiteres untersagt.[2]

Die gerichtliche Bestätigung des Verbotes fällt in eine Phase höchster politischer Anspannung. Die Republik sieht sich gezwungen, sich gegen die zunehmenden Angriffe nationalistischer Kreise zur Wehr zu setzen. Während der Staatsgerichtshof juristische Grenzen zieht, bereitet die politische Rechte neue Offensiven vor. Dem Vorwärts zufolge hat die Deutschnationale Volkspartei auf ihrem Kölner Parteitag ihren kompromisslosen Kurs gegen die republikanische Außen- und Innenpolitik bekräftigt.[3] Der Parteivorsitzende Graf Westarp erklärte, die Partei lehne die Locarno-Politik nach wie vor ab, da die jüngsten Ereignisse ihre Befürchtungen bestätigt hätten.[3]

Die verbalen Attacken richten sich jedoch nicht nur gegen die Außenpolitik, sondern insbesondere gegen die entschlossene Verteidigung der Republik im Inneren. So beklagte der deutschnationale Landtagsabgeordnete Steinhoff in Köln einen angeblichen „Gesinnungsterror“ gegen Beamte in Preußen.[3] Er kündigte einen unerbittlichen Kampf gegen das sogenannte "System Braun-Severing" an. Dieses versuche, durch strikte Maßnahmen — wie etwa das Verbot des Stahlhelms — die Verfassungstreue durchzusetzen.[3] Das sozialdemokratische Blatt hält den Deutschnationalen entgegen, dass diese Klagen angesichts der historischen Gesinnungsknechtung unter konservativer Herrschaft im Kaiserreich befremdlich erscheinen.[3] Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes macht deutlich, dass die staatlichen Instanzen ungeachtet der deutschnationalen Proteste entschlossen bleiben, die Republik gegen ihre Feinde zu verteidigen.[1]