Der polnische Staat hat der deutschen Gesandtschaft in Warschau eine offizielle Note überreicht, in der schiedsrichterliche Unterhandlungen über die deutschen Ansprüche auf die Stickstoffwerke in Chorzow vorgeschlagen werden.[1][2] Wie die Sächsische Staatszeitung meldet, sieht der Vorschlag vor, dass die Bayerischen Stickstoffwerke als die in Betracht kommende deutsche Gesellschaft sich unmittelbar an die Direktion der Chorzower Werke wenden sollen, um ihre Ansprüche zu formulieren.[3] Falls diese Verhandlungen zwischen den unmittelbar interessierten Parteien zu keinem Ergebnis führen, würden die Regierungen beider Staaten die Angelegenheit selbst übernehmen.[1][2]

Aus dem Inhalt des Dokuments geht jedoch klar hervor, dass die Warschauer Regierung jegliche Erörterung über das grundsätzliche Besitzrecht an den Werken ausschließt.[1][3] Laut der Deutschen Allgemeinen Zeitung weigert sich Polen weiterhin, die Anlage zurückzugeben, und stellt sich damit bewusst gegen den Internationalen Gerichtshof im Haag, der das deutsche Eigentumsrecht unmissverständlich anerkannt hat.[1] Nach Informationen des Berliner Tageblatts beabsichtigt die polnische Seite, lediglich eine Entschädigung für die Benutzung der deutschen Patente zu leisten. Eine Abgeltung für das gesamte Werk lehnt sie jedoch strikt ab.[2]

Die finanziellen Dimensionen des Streits sind beträchtlich. Die Gesamtforderungen Deutschlands gegenüber Polen belaufen sich auf 2 Milliarden 500 Millionen Mark. Davon entfallen 2 Milliarden auf enteignetes Staatseigentum, während 500 Millionen auf Ansprüche von Privatbesitzern bezogen werden.[1] Das Stickstoffwerk Chorzow allein wird mit einem Wert von 100 Millionen Mark veranschlagt.[1] In hiesigen politischen Kreisen wird angenommen, dass die Entschädigungssumme für das gesamte Werk so hoch ausfiele, dass eine Abtretung mitsamt dem dazugehörigen Gelände für Polen vorteilhafter wäre.[2] Dies würde jedoch eine Grenzregulierung bei Beuthen in Oberschlesien erfordern — ein Schritt, den Warschau derzeit ablehnt.[2]

Die polnische Note wird erst im Laufe des heutigen Tages in Berlin erwartet und soll nach ihrem Eintreffen einem eingehenden juristischen Studium unterzogen werden.[2] Da der deutsche Außenminister zurzeit auf der Völkerbundtagung in Genf weilt, ist eine sofortige Beschlussfassung der Reichsregierung vorderhand nicht möglich.[1] Die Deutsche Allgemeine Zeitung vermutet, dass die lange verzögerte Antwortnote jetzt übergeben wurde. Polen strebt einen Sitz im Völkerbundrat an und möchte deshalb in Genf ein günstiges Bild bieten.[1] Es gilt als wahrscheinlich, dass Deutschland die Frage bald vor ein internationales Forum bringen wird.[2] Unterdessen sollen die deutsch-polnischen Handelsvertragsverhandlungen, bei denen die befriedigende Regelung des Niederlassungsrechts für Deutschland eine Voraussetzung des Vertragsabschlusses bildet, am 28. September wieder aufgenommen werden.[2]