Die diplomatischen Verhandlungen zwischen der deutschen Reichsregierung und der Führung der Sowjetunion über das Schicksal politischer Häftlinge haben nunmehr zu einem greifbaren Ergebnis geführt.[1] Wie das Harburger Tageblatt meldet, konnten am gestrigen Donnerstag mehrere reichsdeutsche Gefangene nach ihrer Entlassung das Gebiet der UdSSR verlassen.[2] Dieser Maßnahme liegt ein beiderseitiger Gnadenakt zugrunde, der auf dem Wege der Strafaussetzung oder der formellen Einstellung von Verfahren vollzogen wurde.[2]

Unter den Deutschen, die in ihre Heimat zurückkehren dürfen, befinden sich laut der Sächsischen Staatszeitung die Herren Eck und Cornelsen, das Ehepaar Schmitz, Fräulein Auch, Wolscht und Kindermann sowie das Ehepaar Vogeley.[1] Im Laufe des Monats sollen ihnen noch die Reichsangehörigen Schulz und Lorenz folgen.[1] Aus den Berichten der Badischen Presse geht hervor, dass dieser diplomatische Schritt dem freundschaftlichen Geist des am 24. April dieses Jahres abgeschlossenen Berliner Vertrages praktischen Ausdruck verleihen soll.[3]

Im Gegenzug haben am selben Tage auch drei sowjetische Staatsangehörige — namentlich Skoblewski, Lossin und Ozol — das deutsche Reichsgebiet endgültig verlassen.[2] Der Austausch beendet eine Phase rechtlicher und diplomatischer Auseinandersetzungen, die das Verhältnis beider Staaten zeitweise schwer belastet hatten. Beide Seiten ermöglichen mit der gegenseitigen Ausweisung den politischen Häftlingen die Rückkehr in ihr jeweiliges Heimatland.[1] Die beteiligten Regierungen zeigen mit dieser Handlung, dass sie die in den bilateralen Verträgen vereinbarte Linie der Verständigung fortsetzen wollen.[3]