Eine beispiellose Serie von Gewaltverbrechen zwingt die sowjetischen Behörden zu einer scharfen ideologischen und polizeilichen Reaktion. Wie die Prawda in einem alarmierenden Artikel offen eingesteht, bedurfte es erst außergewöhnlicher Vorfälle von Hooliganismus, bis die gesamte sowjetische Öffentlichkeit und sämtliche Regierungsinstitutionen von Unruhe erfasst wurden.[1]
Das Moskauer Parteiblatt schildert eine Reihe erschütternder Verbrechen, die das Ausmaß der Verwilderung illustrieren. In Charkow fiel eine junge Frau zehn Tätern zum Opfer. In derselben ukrainischen Stadt wurde der Arbeiter Belikow von einem Kriminellen ermordet.[1] Noch gravierender erscheinen die Vorfälle in Leningrad: Dort soll eine Studentin der Arbeiterfakultät von dreißig Männern angegriffen und missbraucht worden sein.[1] In Nowosibirsk eskalierte die Gewalt so weit, dass organisierte Banden eine Demonstration des kommunistischen Jugendverbandes offen überfielen.[1]
Diese dramatischen Taten zwingen die Führung in Moskau zu einer grundlegenden Neubewertung der inneren Lage. Dem Leitartikel zufolge zeige insbesondere der Vorfall in Nowosibirsk deutlich, dass das Bandenwesen in seiner weiteren Entwicklung die Straßen, die einst in der Oktoberrevolution erobert wurden, wieder an sich reißen könne.[1] Die offizielle Lesart betrachtet diese Form der Kriminalität nicht mehr nur als gesellschaftliche Entgleisung. Vielmehr grenze das Vorgehen der Täter an Konterrevolution und stelle einen direkten Angriff auf die grundlegenden Errungenschaften des neuen Staates dar.[1]
Der Hooligan, so folgert die Prawda schonungslos, trete als direkter Feind der sowjetischen Gesellschaft und der Revolution auf.[1] Selbst bei sogenannten ‚kleineren‘ Vergehen zeige sich ein konterrevolutionäres Wesen, da diese Taten die Rechte der menschlichen Persönlichkeit vollständig auflösten.[1] Während das sowjetische Gesetz die Rechte des werktätigen Bürgers proklamiert, annulliert der Täter ebenjene verbrieften Rechte — und zwar ausnahmslos, bis hin zum Recht auf das eigene Leben.[1]