Im Hauptausschuss des preußischen Landtages stand am Mittwoch die Neuregelung der Kraftfahrzeugbesteuerung zur Debatte.[1] Während das Gremium tagte, versammelten sich vor dem Gebäude Kommunisten, die jedoch von einem starken Polizeiaufgebot abgedrängt wurden.[2] Im Mittelpunkt der parlamentarischen Beratungen stand ein Antrag der Deutschen Volkspartei, der sich gegen die gegenwärtige Erhebung von Brückengeldern richtete.[1] Wie der Berichterstatter, der Abgeordnete Dr. Neumann, ausführte, müsse bei der endgültigen Regelung der Kraftwagensteuer zwingend auf die Beseitigung dieser Abgaben Bedacht genommen werden.[2]

Der Vertreter der preußischen Staatsregierung räumte ein, dass das geltende Kraftfahrzeugsteuergesetz vom 15. Mai 1926 keineswegs als durchweg gerecht angesehen werden könne.[1] Aus diesem Grund sei das Gesetz ohnehin nur bis zum Dezember 1927 befristet worden.[1] Nach Angaben des Berliner Tageblatts wird die Regierung nun Bestrebungen prüfen, die Steuer künftig an der Bereifung der Wagen zu erfassen.[1] Dieser Methode stünden allerdings erhebliche Bedenken entgegen, insbesondere wegen der Gefahr eines zunehmenden Reifenschmuggels.[1] Auch der Abschaffung der Brückengelder stehen zurzeit noch schwierige Rechtsfragen im Wege. Dieses Ziel wird jedoch grundsätzlich bejaht.[1][2]

Im weiteren Verlauf der Sitzung wies der Ausschuss nach längerer Debatte zwei Anträge der Sozialdemokraten ab. Diese wollten, dass die Gemeindezuschläge zur Grundvermögensteuer nach Art, Nutzung und Besitzgröße gestaffelt werden.[2] Die bürgerlichen Parteien vertraten den Standpunkt, dass die Besteuerung weiterhin nach rein objektiven Merkmalen erfolgen müsse.[2] Großen Raum nahm zudem der Gesetzentwurf zur Änderung der Goldabgabenverordnung ein, durch den eine Lücke im Steuerrecht geschlossen werden soll.[2] Dem Harburger Tageblatt zufolge forderte die Deutsche Volkspartei, die hohen Verzugszuschläge bei der Steuerzahlung — bisher ein halbes Prozent pro halben Monat — zugunsten niedrigerer Verzugszinsen aufzuheben.[2] Ein Vertreter des Finanzministeriums betonte zwar, dass das Ressort auf diese Einnahmen noch nicht gänzlich verzichten könne, da Preußen bislang keine Verzugszinsen kenne.[2] Dennoch fand der Vorstoß Annahme. Ebenso wurde die Bestimmung angenommen, dass der Staat bereits bei einer Überzahlung von 50 Mark, und nicht erst bei 100 Mark, zur Zinszahlung verpflichtet ist.[1][2] Abschließend forderte der Ausschuss, die Gebührensätze der Katasterämter stärker an die gegenwärtigen Wertverhältnisse der Landwirtschaft anzupassen. Außerdem soll eine Milderung des Tarifs der Eichämter in die Wege geleitet werden.[2]