Ein bemerkenswertes Urteil des Schöffengerichts Berlin-Mitte zieht derzeit die Aufmerksamkeit der politischen Öffentlichkeit auf sich.[1] Wie das Hamburger Echo berichtet, hatte sich ein Arbeitsloser wegen Beleidigung der sogenannten Schwarzen Reichswehr sowie der regulären Reichswehr zu verantworten.[1] Der Angeklagte hatte in angetrunkenem Zustand beim Vorübergehen an einem Soldaten gerufen: „Nieder mit der schwarzen Reichswehr, diesen Mördern, schämen sollte man sich, eine solche Uniform zu tragen.“[1] Der Soldat bezog diese Äußerung auf sich und veranlasste umgehend die Feststellung der Personalien des Mannes.[1]

Obwohl der Angeklagte in seiner Vernehmung bestritt, die reguläre Truppe im Allgemeinen gemeint zu haben, wurde er in vollem Umfang für schuldig befunden.[1] Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 50 Mark, die er in monatlichen Raten von fünf Mark abtragen muss.[1] Besondere Verwunderung löst jedoch eine Zusatzbestimmung des Urteils aus. Den beleidigten Parteien — der Schwarzen Reichswehr sowie der regulären Truppe — wurde ausdrücklich die Befugnis erteilt, das Urteil an der Gerichtstafel öffentlich auszuhängen.[1] Das Hamburger Echo kommentiert diesen Umstand mit Unverständnis. Eine paramilitärische Formation, die nach amtlichen Gutachten niemals existiert habe und auch gegenwärtig nicht existieren solle, könne sich nun juristisch beleidigt fühlen und Gerichtsbeschlüsse in der Republik aushängen.[1]

Das Vorgehen gegen Kritiker des Militärs zeigt sich auch andernorts.[1] Dem Hamburger Echo zufolge hat der Reichswehrminister einen Strafantrag gegen Fritz Ebert, den verantwortlichen Redakteur der Brandenburger Zeitung, gestellt.[1] Dem Blatt wird Beleidigung vorgeworfen, da es der Reichswehr eine staatsfeindliche politische Betätigung und die offene Missachtung der Reichsfarben zuschrieb.[1] Der Redakteur wird nun vor Gericht den Wahrheitsbeweis für diese Behauptungen antreten müssen.[1]