Die Völkerbundversammlung hat das Projekt einer neuen Sklavereikonvention einstimmig verabschiedet.[1][2] Wie die Deutsche Allgemeine Zeitung meldet, fand die Nachmittagssitzung zunächst vor einem fast leeren Saal statt. Anfangs waren mehr als ein Drittel der Delegationen nicht anwesend.[2] Für die deutsche Seite verfolgten Staatssekretär von Schubert und der Abgeordnete Breitscheid die Beratungen.[2]
Namens der politischen Kommission erstattete der britische Delegierte Lord Robert Cecil den Bericht über das fertiggestellte Abkommen.[1][2] Der neuen Konvention liegt der Gedanke zugrunde, das bereits 1885 in Berlin begonnene und in den Jahren 1889 und 1890 in Brüssel fortgesetzte Werk gegen den Sklavenhandel den heutigen Gegebenheiten anzupassen.[1][2] Der Völkerbundrat hatte diese Arbeiten im Jahre 1924 wieder aufgenommen.[2] Laut dem Hamburger Echo besteht eine der wichtigsten Neuerungen des Dokuments darin, dass die Unterzeichnerstaaten sich verpflichten, künftige Meinungsverschiedenheiten bei der Durchführung der Bestimmungen durch internationale Gerichte klären zu lassen.[1]
Obwohl nach Erklärungen der Vertreter Italiens, Indiens, Portugals, Persiens und Frankreichs die Aussprache fast zwei Stunden in Anspruch nahm, wurden an dem von der Kommission vorgelegten Text keine Änderungen mehr vorgenommen.[1][2] Der Entwurf gelangte vielmehr ohne Widerspruch zur Annahme — ein bemerkenswertes Zeichen diplomatischer Einmütigkeit — und liegt nunmehr zur Unterzeichnung auf.[1][2]
Mit der Verabschiedung dieses Vertragswerkes und anschließenden Beschlüssen zur Flüchtlingsfürsorge endete die sachliche Tagesordnung der Vollversammlung.[1][2] In seiner Schlussrede hob der Präsident der Versammlung, Nintschitsch (Momčilo Ninčić), als herausragendes Ereignis der Session die Aufnahme Deutschlands sowie die Neugestaltung des Völkerbundrates hervor.[1]