Die gemischte Kommission des Völkerbundes, die mit den wirtschaftlichen Fragen der Abrüstung betraut ist, hat ihre erste Tagung beendet.[1][2] Wie der Pariser Temps meldet, wird das Gremium am 19. Oktober in Paris erneut zusammentreten, um unter anderem die Begrenzung von Rüstungsausgaben sowie den Einfluss von Rohstoffressourcen auf die militärische Schlagkraft zu erörtern.[2] Bislang stand die Frage im Mittelpunkt, auf welche Weise Kontrolluntersuchungen bei möglichen Verstößen gegen künftige Abrüstungsabkommen durchgeführt werden können.[1] Die Experten waren sich einig, dass Erhebungen vor Ort keinesfalls zu wirtschaftlicher Spionage führen dürfen.[1]

Besondere Beachtung erhielt die Möglichkeit, zivile Fabriken für den Gaskrieg umzustellen.[1] Nach Angaben des Temps untersuchte ein Unterkomitee eingehend, in welcher Frist sich chemische Betriebe und Farbenfabriken auf die Herstellung toxischer Gase umrüsten lassen.[2] An diesen Beratungen wirkten internationale Fachleute mit, darunter als deutscher Sachverständiger Professor Just vom Stickstoffsyndikat.[1] Ein gemeinsamer Bericht stellte fest, dass die chemische Industrie naturgemäß stets eine Reihe von Giften erzeugt, die sich mit geringem Aufwand für kriegerische Zwecke verwenden lassen. Dies stelle ein ständiges Gefahrenmoment dar.[1]

Das deutsche Kommissionsmitglied, Unterstaatssekretär von Möllendorff, beantragte mit Erfolg, nicht nur die Fabrikation, sondern auch die tatsächliche Verwendung von Giftgasen in die Untersuchungen einzubeziehen.[1] Dass diese Debatte weitreichende strategische Folgen haben kann, zeigt eine militärpolitische Diskussion in Frankreich.[1] Laut dem Berliner Tageblatt vertritt der französische Publizist Armand Charpentier in der Volonté die Ansicht, die Rheinlandbesetzung sei angesichts der verheerenden Wirkung moderner Gase im Ernstfall ohnehin wirkungslos, da die Besatzungstruppen ausgelöscht würden.[1] Die deutschen Vertreter bekräftigten in diesem Zusammenhang erneut ihre uneingeschränkte Bereitschaft, einem internationalen Abkommen zum Verbot von Giftgasen beizutreten. Diese Position war durch den Gesandten von Eckardt bereits im Mai 1925 in Genf dargelegt worden.[1]