Wie die Badische Presse meldet, ist in Warschau eine weitere Note der Reichsregierung eingetroffen, welche die Rückgabe des beschlagnahmten Stickstoffwerkes Chorzow in Oberschlesien ultimativ anmahnt.[1] Bereits am 25. Mai dieses Jahres hatte der Ständige Internationale Gerichtshof im Haag die Liquidation der Industrieanlagen durch den polnischen Staat unmissverständlich als rechtswidrig eingestuft.[1] Nichtsdestoweniger lehnte Warschau noch am 3. September eine entsprechende Forderung Berlins auf Restitution kategorisch ab.[1] Der am 2. Oktober unternommene diplomatische Schritt bekräftigt nun nicht nur den Anspruch auf Rückgabe, sondern verlangt darüber hinaus, dass die Liquidation offiziell als unrechtmäßig deklariert wird.[1]

Auf polnischer Seite stößt dieses Vorgehen jedoch auf offene Ablehnung. Dem Westfälischen Merkur zufolge zirkuliert in Warschau ein anscheinend offiziöser Kommentar, der eine abweichende Auslegung des Schiedsspruchs vertritt.[2] Darin wird behauptet, das Haager Urteil erkenne kein fortbestehendes deutsches Eigentumsrecht an den Anlagen von Chorzow an.[1][2] Vielmehr sei Polen lediglich verpflichtet, über die finanziellen Ansprüche der enteigneten deutschen Firmen zu verhandeln.[2] Die polnischen Regierungskreise gehen noch weiter und werfen Deutschland vor, mit der jüngsten Note eine endgültige Beilegung des Streites zu erschweren.[1] Besonders hervorzuheben ist die im Warschauer Kommentar geäußerte Warnung, die deutsche Diplomatie schaffe absichtlich eine „unfriedliche Atmosphäre“ für die ohnehin delikaten Handelsvertragsverhandlungen zwischen beiden Staaten.[2] Diese Gespräche sollen am 11. Oktober wieder aufgenommen werden und als Grundlage für gutnachbarliche Beziehungen dienen.[1][2]

In der Reichshauptstadt begegnet man diesen polnischen Vorhaltungen mit Unverständnis. Laut Angaben des Berliner Tageblattes bezweifeln maßgebende Berliner Kreise sogar, dass der Warschauer Text tatsächlich von offiziösem Ursprung sei. Die dort vorgetragene Argumentation entbehre jeglicher Grundlage.[3] Es sei nicht nachvollziehbar, wie eine rechtmäßige deutsche Forderung nach Rückgabe und Entschädigung — beides stellt nach dem Haager Richterspruch eine Pflicht Polens dar — die Beziehungen derart belasten solle.[3] Aus den Spalten des Berliner Tageblattes geht ferner die deutliche Warnung hervor, Polen dürfe sich nicht darüber hinwegsehen, dass sein eigenes, monatelang verzögertes Verhalten in der Chorzow-Angelegenheit die anstehenden Wirtschaftsgespräche erheblich erschwere.[3]

Um eine Lösung zu erreichen, hat die Reichsregierung konkrete Verhandlungsangebote formuliert.[1] Auch in der Frage des Ersatzes des Schadens, der den oberschlesischen Stickstoffwerken entstanden ist, empfindet Berlin die bisherigen polnischen Vorschläge als unbefriedigend.[1] Wie der Westfälische Merkur berichtet, äußert die deutsche Note die nachdrückliche Erwartung, dass den berechtigten Entschädigungsansprüchen in kürzester Zeit stattgegeben werde.[2] Zu diesem Zweck schlägt das Auswärtige Amt vor, unter direkter Hinzuziehung der Vertreter der enteigneten Gesellschaft sowie der derzeitigen polnischen Direktion der Chorzow-Werke alsbald in sachliche Verhandlungen einzutreten.[1][2]