Aus dem Weißen Haus verlautet, dass Präsident Coolidge (Calvin Coolidge) den Plänen zur weitreichenden Umgestaltung der Lokalverwaltung des Hauptstadtdistrikts ablehnend gegenübersteht.[1] Wie die Washington Post meldet, hegt der Präsident erhebliche Zweifel an der Zweckmäßigkeit, die administrativen Geschicke Washingtons in die Hände eines einzigen Mannes zu legen.[1] Dieser Standpunkt richtet sich direkt gegen den Vorschlag des früheren Kommissars Brownlow (Louis Brownlow), der sich in der jüngeren Vergangenheit nachdrücklich für die Etablierung einer sogenannten ‚Ein-Mann-Regierung‘ ausgesprochen hatte.[1]

Gegenwärtig wird der District of Columbia von einem dreiköpfigen Kollegium verwaltet.[1] Nach Auffassung des Präsidenten genügt diese Zahl, da die Beamten die anfallenden Aufgaben untereinander aufteilen können und kein Einzelner überlastet wird.[1] Ein Sprecher des Weißen Hauses erklärte hierzu, dass ein einzelner Verwaltungschef gewöhnlich die kostspielige Einrichtung eines Stadtrates zur Folge hätte.[1] Das derzeitige System dreier gleichberechtigter Kommissare erlaubt hingegen einen ständigen und fruchtbaren Meinungsaustausch.[1] Dieses kollegiale Prinzip bevorzugt der Präsident gegenüber einer Verwaltung durch einen alleinigen Direktor, der von einem sieben- oder achtköpfigen Kabinett umgeben wäre.[1]

Coolidge verschließt sich einer möglichen Vergrößerung des Gremiums jedoch nicht grundsätzlich, sollte die Arbeitslast dies in Zukunft unumgänglich machen.[1] In einem solchen Fall zieht er die Ernennung von ein oder zwei zusätzlichen Kommissaren vor.[1] Entsprechende Vorstöße existieren bereits: Der Abgeordnete Reid (Frank R. Reid) aus Illinois befürwortet eine fünfköpfige Kommission, während der amtierende Kommissar Rudolph die Berufung einer weiblichen Beisitzerin zur Diskussion gestellt hat.[1]

Außerdem unterstützt die Regierung die kürzlich vom Kongress erlassene Bestimmung, wonach die Stadtverwaltung für neue Schul- und Parkgrundstücke maximal 25 Prozent über dem festgestellten Schätzwert zahlen darf.[1] Der Ankauf neuer Ländereien ist dadurch vorerst nahezu zum Erliegen gekommen. Dennoch betrachtet der Präsident diese Ausgabenbegrenzung als notwendige Maßnahme zum Schutz der Staatskasse.[1] Sollten Grundeigentümer nicht zu diesen Konditionen verkaufen wollen, bleibt der Verwaltung nur der Weg der formellen Enteignung, um dringend benötigte öffentliche Flächen zu sichern.[1]