Die langwierige und politisch hochbrisante Frage der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem preußischen Staat und dem vormaligen Königshaus nähert sich einer Entscheidung.[1] Der Ältestenrat des Preußischen Landtages beschloss am Samstag, dass die sogenannte Hohenzollernvorlage am morgigen Montag im Plenum zur ersten Beratung gestellt wird.[2] Noch am selben Abend soll der Entwurf im zuständigen Ausschuss verhandelt werden, sodass bereits am Dienstag die zweite und am kommenden Freitag die dritte Lesung im Plenum stattfinden können.[2]

Zur Vorbereitung dieser entscheidenden Debatten hat der preußische Finanzminister Dr. Hermann Höpker-Aschoff am Samstagabend in einer Rundfunkrede und in einem ausführlichen Artikel dargelegt, weshalb die Staatsregierung diesen Weg gewählt hat.[3][1] Nach Angaben der Deutschen Allgemeinen Zeitung erinnerte der Minister daran, dass eine gesetzliche Regelung nach der Verabschiedung der Weimarer Verfassung nur auf reichsgesetzlicher Grundlage möglich gewesen wäre.[3] Der am 4. Mai 1923 im Reichstag eingebrachte Antrag Müller-Franken habe eine solche Grundlage schaffen sollen, sei jedoch vom Parlament nicht verabschiedet worden.[1][3]

Höpker-Aschoff verwies darauf, dass nach der Umwälzung des Jahres 1918 ein sofortiges preußisches Gesetz die klarste Lösung gewesen wäre.[1] Dass diese Möglichkeit damals ungenutzt blieb, bezeichnete er als schweres Versäumnis der damaligen preußischen Regierung.[1] In der Folge sei ein erster Vergleich mit dem vormaligen Königshaus, der im Jahre 1920 von dem damaligen Finanzminister Albert Südekum vereinbart worden war, am Widerstand des Landtages gescheitert. Die Abgeordneten hielten die Zugeständnisse an die Hohenzollern für zu weitreichend.[3][1] Spätere Verhandlungen scheiterten an den Forderungen der Dynastie; deshalb wurde schließlich der Prozessweg beschritten.[1]

Auf diesem juristischen Pfad drohte sich der Konflikt laut Höpker-Aschoff in zahllose Einzelstreitigkeiten aufzulösen.[1] Wie die Deutsche Allgemeine Zeitung den Minister zitiert, stellten sich vor Gericht erhebliche Schwierigkeiten ein.[3] Die Justiz habe dazu geneigt, ihre Entscheidungen nach Maßgabe alter Rechtsnormen, historischer Kabinettsordern, Grundbucheintragungen und anderer formalistischer Tatsachen zu fällen.[3][1] Der Minister betonte ausdrücklich, er wolle den Gerichten keinen Vorwurf machen; doch sie hätten die materielle Entstehung des Besitzes unter dem Gesichtspunkt einer geschichtlichen Gesamtauseinandersetzung nicht richtig gewürdigt.[3][1] Das Königshaus habe in dem hundertjährigen Streit um seinen Familienbesitz seit 1820 seinen Einfluss auf Gesetzgebung und Verwaltung stets genutzt, um seine Position abzusichern.[1] Ähnliche juristische Niederlagen des Staates hätten sich bereits bei den Auseinandersetzungen des thüringischen Staates mit seinen früheren Fürstenhäusern gezeigt.[3]

Trotz der ministeriellen Verteidigung stößt der nun vorliegende Vergleich auf massiven Widerstand. Das Berliner Tageblatt hebt in einer redaktionellen Stellungnahme hervor, dass man den Entwurf ganz anders beurteile als der hochgeschätzte Finanzminister.[1] Die Redaktion rügt, dass das Palais Wilhelms I. im Mittelpunkt der Reichshauptstadt sowie das Schloss in Homburg vor der Höhe unbedingt an den Staat hätten fallen müssen.[1] Es erscheine unverständlich, wie die Regierung die Rückkehr Wilhelms II. für unmöglich erklären könne, während sie ihm im selben Augenblick durch eine besondere Vertragsbestimmung ein deutsches Schloss auf Lebenszeit zur Verfügung stelle.[1] Zudem verweist das Blatt auf beunruhigende Berichte von Fachleuten, nach denen kostbare und bekannte Kunstwerke aus den preußischen Schlössern verschwunden seien und nun teilweise im Kunsthandel auftauchen.[1] Darüber sei dringend Aufklärung erforderlich.[1]

Vor allem die Klausel um Schloss Homburg erregt derzeit großes Aufsehen. Durch die niederländische und deutsche Presse gehen Meldungen, wonach Kaiser Wilhelm beabsichtige, in absehbarer Zeit aus seinem Exil in Doorn nach Deutschland zurückzukehren.[2] Er habe bereits bei der niederländischen und bei der englischen Regierung sondiert, wie diese sich zu einem solchen Schritt stellen würden.[2] Nach rechtlicher Einschätzung stehe seiner Einreise nichts im Wege, allerdings bestünden Abmachungen zwischen der niederländischen Regierung und der Entente, die jeden Wohnungswechsel des Exilanten überwachen und von einer Einwilligung abhängig machen.[2]

Das 8-Uhr-Abendblatt widerspricht diesen Rückkehrgerüchten und bezeichnet sie als haltlos.[2][4] Bei den Verhandlungen über den vermögensrechtlichen Vergleich habe der ehemalige Kaiser lediglich geäußert, ihm möge in Deutschland ein Haus als Zufluchtsstätte für spätere Jahre zur Verfügung gestellt werden.[4][2] Vorläufig sei nicht beabsichtigt, seinen gegenwärtigen Wohnsitz in den Niederlanden zu verlassen.[2] Die Bestimmung über das Homburger Schloss sei außerdem bereits vor etwa einem Jahr in den Vertragsentwurf aufgenommen worden.[4]

Diese Beschwichtigungen vermögen die politische Linke nicht zu beruhigen. Dem Hamburger Echo zufolge erregt der fragliche Paragraph 7 des Ausgleichgesetzes im ganzen Land einen beispiellosen Sturm der Entrüstung.[4] Die sozialdemokratische Zeitung fordert ein entschlossenes Vorgehen der Linksparteien, um der „heillosen Dynastie“ den Weg endgültig zu versperren.[4] Notwendig sei ein Reichsgesetz, das den ehemals regierenden Fürsten ein für alle Mal das deutsche Land verschließe.[4] Schon die Rückkehrerlaubnis für den Kronprinzen sei eine verfehlte Maßnahme gewesen; dem Kaiser müsse jedoch die Rückkehr unter allen Umständen und mit allen Mitteln untersagt werden.[4]