Der preußische Landtag steht vor einer Entscheidung, die weit über bloße finanzielle Regelungen hinausgeht und unmittelbar tiefgreifende politische Fragen aufwirft.[1] Im Zentrum der intensiven parlamentarischen Auseinandersetzungen steht der dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegte Hohenzollern-Vergleich, der die vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen dem Freistaat Preußen und dem ehemaligen Königshaus endgültig klären soll.[1] Eine spezifische Bestimmung dieses Vertrages hat in der Opposition erhebliche Überraschung und teils offene Empörung ausgelöst.[2] Es handelt sich um Paragraf 7 des Entwurfs, der festlegt, dass dem ehemaligen König Wilhelm II. für den Fall seiner Rückkehr nach Deutschland das Recht eingeräumt werden soll, im staatlichen Schloss Homburg vor der Höhe zu residieren.[1] Konkret sollen das Schloss und der dazugehörige Park auf seinen Wunsch hin für ihn und seine Gemahlin auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt werden.[2] Besonders in der Sozialdemokratie, aber auch bei mehreren demokratischen Abgeordneten, ruft dieses weitreichende Zugeständnis an den ehemaligen Monarchen scharfe Ablehnung hervor.[2]
Zur Beruhigung der Debatte hat sich der preußische Finanzminister in einem ausführlichen Artikel im Berliner Tageblatt geäußert. Er versucht, die Tragweite der Homburger Wohnrechtklausel zu relativieren.[1] In seinen Ausführungen nimmt er Bezug auf die öffentliche Kritik und betont, das Wohnrecht stelle für den preußischen Staat keinerlei finanzielle Belastung dar.[1] Außerdem misst der Minister der Bestimmung keine politische Bedeutung bei.[1] Er argumentiert, dass eine tatsächliche Rückkehr des letzten Königs aus politischen Gründen ohnehin ausgeschlossen sei.[1] Da die Entscheidung über eine etwaige Einreise ausschließlich beim Reich liege, könne das in Homburg vereinbarte Wohnrecht allenfalls einmal der Gemahlin Wilhelms zugutekommen.[1] Bereits im ersten Vergleich vom 12. Oktober 1925 war ein ähnliches Recht eingeräumt worden; für das Finanzministerium erscheint die jetzige Festschreibung daher als reine Fortführung einer bereits akzeptierten Linie.[1]
Dieser behördlichen Verharmlosung widerspricht die linke Presse entschieden.[1] Laut dem Vorwärts ist es inakzeptabel, die Überlassung einer solchen Residenz als Angelegenheit ohne politische Bedeutung darzustellen.[1] Das sozialdemokratische Blatt erinnert daran, dass man im Reichstagsausschuss früher voraussetzte, dass beispielsweise das zentral gelegene Palais Wilhelms I. entschädigungslos an den Staat fallen müsse.[1] Ferner verweist die Zeitung auf das Republikschutzgesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Einreise ehemaliger Monarchen streng regelt.[1] Nach Paragraf 23 dieses Gesetzes kann die Reichsregierung den Mitgliedern ehemals regierender Familien das Betreten des Reichsgebietes untersagen oder ihren Aufenthalt beschränken, falls die begründete Besorgnis besteht, dass das Wohl der Republik gefährdet wird.[1] Im Falle einer Zuwiderhandlung droht die Ausweisung; jede dieser Anordnungen muss mit schriftlichen Gründen versehen werden. Der Betroffene kann binnen zwei Wochen den Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik anrufen.[1] Aus Sicht der Kritiker ist es ein unauflösbarer Widerspruch, die Rückkehr Wilhelms II. zum einen als politische Unmöglichkeit zu deklarieren, ihm zum anderen aber vertraglich ein deutsches Schloss als lebenslangen Wohnsitz zuzusichern.[1]
Doch wie realistisch ist eine Rückkehr des in Doorn lebenden Exilanten?[2] Das Harburger Tageblatt analysiert, der ehemalige Kaiser sei weder völkerrechtlich noch staatsrechtlich oder privatrechtlich an formelle Bestimmungen über seinen Aufenthaltsort gebunden.[2] Juristisch betrachtet könnte Wilhelm II. die Hindernisse seiner Einreise jederzeit selbst überwinden, indem er sich an den nächstgelegenen zuständigen deutschen Konsul in den Niederlanden wendet und als deutscher Staatsbürger einen Pass verlangt.[2] Beim Vorzeigen dieses regulären Dokuments könnte ihm an der deutsch-niederländischen Grenze formal niemand verwehren, das Reichsgebiet zu betreten.[2] Diese Lücke macht Paragraf 7 des Abkommens zu einem Politikum von besonderer Brisanz.
Das Bekanntwerden der Homburger Klausel hat ein erhebliches internationales Echo hervorgerufen.[3] Die Pariser Presse widmet der Angelegenheit breiten Raum und betrachtet den Vertrag mit großem Misstrauen.[3] Der Pariser Figaro analysiert die materiellen Details des am 5. Oktober geschlossenen endgültigen Kompromisses eingehend.[4] Nach Angaben des Blattes verzichten die Hohenzollern auf die Schlösser Bellevue in Berlin, Babelsberg bei Potsdam sowie Nikolskoi, Alexandrowska, Königs Wusterhausen und diverse weitere Häuser.[4] Im Gegenzug wird ihnen das Schloss Homburg bei Frankfurt zugesprochen.[4] Obwohl die ehemals königliche Familie im Vergleich zum ersten Entwurf 80.000 Morgen Land und 15 Millionen Mark weniger erhält — Vermögenswerte, die nach französischer Auffassung eigentlich der Reparationskasse hätten zugeführt werden müssen —, bewertet die Zeitung die Zuteilung Homburgs dennoch als klares Zeichen, dass der ehemalige Kaiser sein Exil aufgeben wolle.[4] Die französische Seite äußert zudem die Befürchtung, dass die deutsche Regierung bereit sein könnte, einer etwaigen Rückkehr zuzustimmen.[4]
Unter Berufung auf Artikel 227 des Versailler Vertrages erinnert der Figaro daran, dass Wilhelm II. formell wegen einer schweren Verletzung der internationalen Moral und der Unverletzlichkeit der Verträge unter öffentlicher Anklage steht.[4] Auch wenn die Alliierten von einer Auslieferungsforderung an die Niederlande inzwischen abgerückt sind und die entsprechenden Artikel des Friedensvertrages faktisch keine Anwendung mehr finden, habe dennoch stets die Übereinkunft bestanden, dass der Ex-Monarch in Doorn unter besonderer Überwachung bleiben soll.[4] Sollte das Kabinett in Den Haag nun seine Haltung ändern und einer Ausreise nicht mehr entgegentreten, müssten die alliierten Regierungen, vertreten durch die Botschafterkonferenz, umgehend einschreiten.[4]
Der französische Kommentator Gauvain warnt in diesem Zusammenhang unmissverständlich: Eine Erlaubnis zur Rückkehr Wilhelms würde nach Ansicht Frankreichs Deutschlands Verachtung für die Annäherungspolitik offenbaren.[4] Wenn das deutsche Volk die Rückkehr eines Souveräns toleriere, der vor dem Waffenstillstand auf fremdes Territorium geflüchtet sei, offenbare dies eine anhaltende Verbundenheit mit diesem Mann.[4] Eine derartige Folge von Locarno würde die französisch-deutsche Annäherung sofort zum Stillstand bringen.[4] Es wird zugleich betont, dass eine vorzeitige Räumung des Rheinlandes unter diesen Umständen als unvorsichtig betrachtet werden müsse.[4]
Auch die übrige Pariser Presse äußert sich besorgt, wie aus Berichten der Sächsischen Staatszeitung hervorgeht.[3] Das Petit Journal meldet in einer offiziellen Stellungnahme, es sei zwar noch zu früh, von einer direkten Intervention der alliierten Regierungen zu sprechen, jedoch würde sich die Frage im Falle einer Verschärfung der Lage rasch vom juristischen auf das politische Gebiet verlagern.[3] Das Blatt L'Œuvre räumt ein, dass Deutschland als souveräner Staat rechtlich selbst entscheiden könne, wem es die Rückkehr erlaube oder ob es den Kaiser wiedereinsetze.[3] Dennoch, so das Blatt, würde ein solcher Schritt alle friedliebenden Völker Europas betreffen.[3]
Der Quotidien wundert sich über das Schweigen in Berlin und weist auf innerdeutsche Machtverschiebungen hin. Gerade in dem Augenblick, da die Zivilgewalt mit der Ersetzung des Generals von Seeckt durch General Heye (Wilhelm Heye) ihre Überlegenheit demonstriert habe, könne die Regierung unmöglich die Rückkehr des Kaisers gestatten wollen.[3] Le Peuple stellt schließlich die moralische Frage in den Vordergrund und fragt, ob es nicht ungewöhnlich wäre, wenn dem Beitritt Deutschlands zum Völkerbund nun eine Art moralische Rehabilitierung des Mannes folge, dessen Anteil an der Verantwortung für die Katastrophe des Weltkrieges als gewichtig erachtet wird.[3] So entwickelt sich ein scheinbar technischer Passus eines preußischen Vermögensvertrags zu einem Konfliktherd, der die Außenpolitik der Republik erheblich belasten könnte. Es zeigt sich, dass die Rückkehr Wilhelms in die Republik politisch als ausgeschlossen gilt.[1]